Baurecht für Bauherren - RECHTSANWÄLTE GODEJOHANN | MORAWIAK - Schwerin - Arbeitsrecht Baurecht Wirtschaftsrecht Internetrecht

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Bauherren

Als Bauherr stehen Sie vor einer Vielzahl wichtiger Entscheidungen, deren rechtliche Tragweite Sie häufig  erst  sehr  spät  erkennen. Wesentliche  Weichen  werden bereits  gestellt,  bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen.

Öffentliches Baurecht

Bauvorhaben müssen nicht nur vertragsgerecht und mangelfrei erstellt werden, sondern dem Bauplanungs- und vor allem dem Bauordnungsrecht entsprechen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung  aller  Rechtsfragen,  insbesondere  zum  Baugesetzbuch,  der  Baunutzungsverordnung, den   Bauordnungen   der   Länder, insbesondere   auch   zu   technischen   Baubestimmungen. Anspruchsvolle  technische  Fragestellungen  klären  wir  in  Zusammenarbeit  mit  kompetenten Sachverständigen  aus  allen hierfür  einschlägigen  Fachbereichen.  Wir  streben  stets  einen reibungslosen Ablauf von Planungs- und Genehmigungsverfahren an.

Privates Baurecht

Um ein Bauvorhaben termingerecht und im Rahmen der geplanten Kosten sowie entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu errichten muss der Bauherr bereits im Vorwege wichtige Entscheidung treffen, etwa:

  • Soll der Bauvertrag mit einem Bauträger geschlossen werden oder doch in Begleitung eines Architekten mit verschiedenen Handwerksbetrieben?

  • Sollen  die  Gewerke   auf  Basis  von  Einheitspreisen  oder  eines  Pauschalpreises ausgeschrieben werden?

  • Welche Form der Abnahme soll geregelt werden?

  • Sollen Fristenketten mit Pönalen vereinbart werden?

  • Wie  können  Mängel  frühzeitig  aufgedeckt  werden  und  wie können  Sie rechtssicher gerügt werden?  

  • Wie  ist  zu  verfahren, wenn  Handwerksunternehmen ihre Leistung nicht oder nicht termingerecht erbringen?


Bereits seit 1993 beraten und vertreten wir Baubauherren erfolgreich aufgrund fachübergreifender Kenntnis, technischer und baubetrieblicher Zusammenhänge. Wir streben eine konstruktive, zeitsparende und kosteneffiziente Behandlung von Streitigkeiten  an. Dies erzielen  wir durch  eine  intensive  Kommunikation  mit  den  Baubeteiligten,  weil  wir  wissen, dass  Bauprozesse  häufig  langwierige,  kompliziert  und  ausgesprochen kostenintensiv  sind.

Lassen sich Prozesse nicht vermeiden, vertreten wir die Interessen des Mandanten energisch in gerichtlichen Verfahren bis hin zu erforderlich werdenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Ihr Ansprechpartner:
RA u. FA f. Bau- und Architektenrecht Godejohann


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