Baurecht für Bauunternehmer - RECHTSANWÄLTE GODEJOHANN | MORAWIAK - Schwerin - Arbeitsrecht Baurecht Wirtschaftsrecht Internetrecht

Direkt zum Seiteninhalt

.

Bauunternehmen und Handwerker

Eine kalkulierte Gewinnmarge von 10% oder mehr des Bauvolumens kann ein Bauunternehmen nur erzielen, wenn es ihm gelingt, den Bauablauf so zu planen und durchzuführen, dass keine oder nur  geringe  Bauunterbrechungen  stattfinden,  die  Zusammenarbeit  mit  Subunternehmen  und Lieferanten reibungslos funktioniert.   Um   dieses   Ziel   zu   erreichen,   sind   klare   und verständliche  Vereinbarungen  erforderlich,  die  den  Katalog  der  Rechte  und  Pflichten unmissverständlich regeln.

Dies betrifft insbesondere Fragen der

  • Vergütung  bei  veränderten  Mengen  und/oder  im  Fall  von  Änderungswünschen  des Bauherrn

  • die Fälligkeit von Abschlagsrechnungen

  • die Anforderungen an die Qualität des eingebauten Baumaterials

  • Mangelbeseitigung und Ersatzvornahme

  • und schließlich der Umgang von Gewährleistungsrechte.


Bauabläufe  werden  häufig  durch  schleppende  Arbeit  eines  oder  mehrerer  Vorunternehmen behindert.  Dies  führt  zu  erhöhten  Kosten  des  betroffenen  Handwerksbetriebes.  

Wir  beraten und   vertreten   Sie   bei   der   Durchsetzung   von   Mehrkosten   im   Zusammenhang mit Baubehinderungen, aber auch wenn ein mangelhaftes Vorgewerk besteht. Eine Auseinandersetzung beschränkt sich häufig nicht nur auf das Verhältnis des Unternehmers zum Bauherrn. Regelmäßig werden Subunternehmen, Architekten oder andere, am Bau tätige Handwerksunternehmen in eine Auseinandersetzung einbezogen. Wir analysieren  gewissenhaft  und  umfangreich  die  vielfältigen  Ansprüche  und  klären  unsere Mandanten  umfangreich  über  die  erforderlichen  außergerichtlichen  sowie  gerichtlichen Schritte auf. Maßnahmen ergreifen wir in Abstimmung mit   dem Mandanten nach umfangreicher Abstimmung.

Ihre Ansprechpartner:
RA u. FA f. Bau- und Architektenrecht Godejohann


zurück

.

Zurück zum Seiteninhalt